Kanzlei Dichgans und Kollegen

Mahnung- und Zwangsvollstreckung


Warum Mahnung und Zwangsvollstreckung durch einen Anwalt?

Ob im Privaten oder geschäftlich, soweit eine Rechnung nicht bezahlt wird, ist es mühselig und oft fruchtlos, selbst zu mahnen. Mahnung und Zwangsvollstreckung gehören zu den Kernbereichen anwaltlicher Tätigkeit. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen, die zur Titulierung der Forderung einen Anwalt beauftragen müssen, sind Anwälte unmittelbar in der Lage, die Forderung zu titulieren und die Zwangsvollstreckung aus dem Titel zu betreiben. Häufig reicht jedoch bereits das anwaltliche Schreiben aus, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.

Kosten

Sobald ein Schuldner mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, muss dieser, soweit Sie einen Anwalt mit der Mahnung und Titulierung sowie der anschließenden Zahlung beauftragen, die Kosten tragen.

Mahnung und- Zwangsvolstrekung, Kanzlei Dichgans, Überlingen

Verzug bedeutet, dass der Schuldner trotz Verpflichtung zur Zahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bezahlt. Bei Rechnungen bestimmt das Gesetz, dass soweit kein Fälligkeitszeitpunkt bestimmt ist, die Rechnung 30 Tage nach Zugang fällig wird (§ 286 Abs III BGB). Unbeschadet dessen kann ein Fälligkeitszeitpunkt jedoch bereits durch Benennung eines konkreten Tages, eines kalendermäßig bestimmbaren Tages ( z.B. am 2. Sonntag nach Ostern / 14 Tage nach Rechnungseingang) gesetzt werden. Ebenso wird die Forderung durch Mahnung, oder aber durch eine ernsthafte Weigerung des Schuldners fällig. Die anwaltliche Mahnung ist somit für Sie bei Zahlung durch den Schuldner kostenfrei.

Möglichkeiten der Titulierung

Häufig ist unklar, ob ein Schuldner zahlungsfähig ist. Ein Rechtsanwalt kann zudem schnell und kostengünstig über ein gerichtliches Mahnverfahren einen vollstreckbaren Titel erlangen, der Ihren Anspruch langfristig wirksam gegen Verjährung schützt (30 Jahre) und Sie in die Lage versetzt, auf das Vermögen des Schuldners zugreifen zu können. Dies ist jedoch in manchen Fällen Zeitverschwendung, wenn beispielsweise der Schuldner von vorneherein klarstellt, die Forderung nicht zu akzeptieren.

In diesem Fall klären wir für Sie zunächst außergerichtlich die Einwendungen ab, und nur wenn dies erforderlich werden sollte, setzen wir den Anspruch im gerichtlichen Verfahren durch.

Durch langjährige Erfahrung bei der Eintreibung von Forderungen für mittelständische Unternehmen, Handwerkern und Einzelhändlern, sind wir in der Lage abzuschätzen, welche Schritte erforderlich sind um Ihre Forderung durchzusetzen. Gute Erreichbarkeit und flexible Gestaltung der Besprechungstermine sind bei der Auswahl des Anwalts wichtig, gerade auch hier haben wir Stärken.




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